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RRBs im Projektverlauf

Regierungsrats- und Kantonsratsbeschlüsse (RRB/KRB) sind bei Projektbeträgen über CHF 100'000 zwingend. Hier finden Sie alle Varianten, Schwellenwerte und Fristen auf einen Blick.

RRB-Varianten

Drei Kerntypen von Regierungsratsbeschlüssen

Konzept
Zuschlags-RRB
RRB für den Zuschlag an einen Lieferanten nach Evaluation.
Nach Abschluss der Evaluation / Ausschreibung
Je nach Beschaffungsverfahren
Konzept
Projekt-RRB
Bei Investitionen über CHF 100'000 (inkl. MwSt), mit Wirtschaftlichkeitsberechnung. Massgebend ist die Investition inkl. MwSt — nicht der vergaberechtliche Gesamtwert.
In der Konzeptphase, vor Realisierungsfreigabe
Investition > CHF 100'000 (inkl. MwSt)
Abschluss
Abschluss-RRB
Abschluss des Projektbudgets mit Abweichungsbegründung.
Bei Projektende
Wenn Projekt-RRB existiert

Projekt-RRB ohne Zuschlags-RRB

Bei Freihänder- oder Einladungsverfahren: >100k CHF erfordert Projekt-RRB inkl. Erklärung des Submissionsverfahrens.

RRB als Vorbereitung zum KRB

Nur 2 Kapitel. Der KRB wird als Anhang zum RRB in der Regierung traktandiert.

Schwellenwert-Rechner

RRB-Pflicht (WoV) und Beschaffungsverfahren (IVöB) ermitteln

Verfahren (IVöB)

Basis: Gesamtwert exkl. MwSt = Investition + mind. 48 Mt. Wartung/Betrieb, je Leistungsart (Art. 15 IVöB).

RRB-Pflicht (WoV)

Basis: Investition inkl. MwSt (einmalige Ausgabe). RRB ab CHF 100'000.

Beträge exkl. MwSt eingeben. Das Verfahren (IVöB) wird auf Basis der Beträge exkl. MwSt bestimmt. Für die RRB-Pflicht (WoV) rechnet das Tool die Investition automatisch auf inkl. 8.1% MwSt hoch und weist beide Werte (exkl. und inkl.) aus.

CHF

Basis für RRB (WoV) — wird inkl. MwSt gerechnet

CHF

bzw. Monatsentgelt × 48

Investition und Wartung/Betrieb (48 Mt.) eingeben — exkl. MWST.

Verfahrenswahl inkl. Ausnahmetatbestand

Dieser Rechner bestimmt Verfahren (IVöB) und Beschlüsse (WoV). Die vorgelagerte Frage nach einem Ausnahmetatbestand (Art. 10 IVöB) klärt der Verfahrenswahl-Assistent unter Beschaffung › Werkzeuge.

Fristen-Übersicht

Eingabefristen für Traktandierung beim Regierungsrat

2 Wochen
A-Geschäfte

2 Wochen vor Regierungsratssitzung für 1. Traktandierung, dann automatisch 2. Traktandierung eine Woche später.

Projekt-RRBKRB
1 Woche
B-Geschäfte

1 Woche vor Regierungsratssitzung für Traktandierung.

Zuschlags-RRBevt. Projekt-RRBAbschluss-RRB
Variabel
KRB-Fristen

Vorgängige Fristen von Kommissionen und KR-Sessionen beachten.

Normenpyramide

Verfassung (KV)Gesetze (WoV-G)Verordnungen (WoV-VO)WeisungenVerfügungen

KV (BGS 111.1) Art. 80

RR kann neue einmalige Ausgaben bis CHF 250'000 (jährlich wiederkehrende bis CHF 50'000) beschliessen. Darüber: Kantonsrat.

KV (BGS 111.1) Art. 79

Fakultatives Finanzreferendum bei KR-Beschlüssen über neue einmalige Ausgaben > CHF 1 Mio. — daher gehen Geschäfte ab 1 Mio. via Verpflichtungskredit in den Kantonsrat.

WoV-G (BGS 115.1) §53

Einmalige Ausgaben: Ausgabenbefugnis nach der Gesamtausgabe für den gleichen Gegenstand; sachlich UND zeitlich zusammenhängende Ausgaben zusammenrechnen; massgeblich ist die Nettoausgabe.

WoV-G (BGS 115.1) §54

Wiederkehrende Ausgaben (z.B. Wartung/Betrieb): Ausgabenbefugnis nach der Nettoausgabe pro Jahr — getrennt von der einmaligen Investition.

WoV-G (BGS 115.1) §55

Gebundene vs. neue Ausgaben. Ersatz technisch überalterter/defekter Anlagen (lit. f) gilt als gebundene Ausgabe — relevant für IKT-Lifecycle.

WoV-G (BGS 115.1) §52

Jede Ausgabe setzt Rechtsgrundlage, Voranschlagskredit und Ausgabenbewilligung des zuständigen Organs voraus.

Praxis Kanton SO (IKT)

Interne Delegation: Chef AIO bis CHF 100'000. RR CHF 100'000–1 Mio. Kantonsrat ab CHF 1 Mio. (Verpflichtungskredit). Basis: Investition (einmalige Ausgabe), nicht der vergaberechtliche Gesamtwert.